Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Entscheidung des Gewissens (oder die Einhaltung von Vorschriften), sie bringt Website-Betreibern einen klaren Vorteil: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen!
Barrierefreiheit betrifft viele Technik- und Design-Bereiche, erfordert eine neue Sicht sowie die Kompatibilität mit Assistenzgeräten. Diese Website wurde möglichst barrierefrei erstellt. Die Umsetzung ist ein Prozess, der sich weiter entwickelt.
Motivation
Die EU hat die Barrierefreiheit auf Websites gesetzlich verankert, sie gilt bereits für öffentlich geförderte Projekte. Bei der praktischen Arbeit wird klar, wie komplex Barrierefreiheit ist. Es erfordert ein grundlegendes Umdenken im Webdesign, Empathie und Wissen, um eine Website möglichst barrierefrei aufzubauen.
Zunächst geht man von bekannten Behinderungen aus. Es betrifft aber weit mehr Einschränkungen. Stichwort kognitive Wahrnehmung: Website-Besucher mit Epilepsie, Depressionen oder ADHS z.B. können sich durch Bewegung und Geräusche belastet fühlen. Aber nicht nur Menschen mit Diagnose sind betroffen! Stress beim Betreten einer Website basiert auf Sinnesreizen. Auch Hochsensible, die geschätzt zehn bis zwölf Prozent ausmachen, reagieren stark auf Kontrast, Bewegung oder Geräusche.
Freiheit der Entscheidung
Wie verbessern wir also das UX-Design, die Nutzerfreundlichkeit und vermeiden Stress auf unseren Websites – ohne auf Videos oder ähnliches verzichten zu müssen? Ich habe ein sensibles Gehör. Wenn auf einer Website unerwartet Geräusche, Stimmen oder Musik erklingen – klicke ich weg. Wenn ich aber entscheide, etwas hören zu wollen, ist es kein Problem. Es geht daher um die Freiheit der Entscheidung Angebote anzunehmen oder ausgeblendet zu lassen. Slider und Videos dürfen also z.B. nicht mit Autostart eingebunden werden.
Vorgaben für ein
barrierefreies Design
Beim Webdesign orientieren wir uns an den WCAG, den Web Content Accessibility Guidelines, die der globale Standard des World Wide Web Consortiums sind, sowie der für Deutschland erstellten Umsetzung der Barrierefreiheit-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Öffentlich geförderte Einrichtungen und Behörden müssen ihre Web-Angebote heute bereits barrierefrei präsentieren. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt europäisches Recht in Landesrecht um. Auch Online-Shops sind ab diesem Termin in der Pflicht. Künftig sollen dann alle Websites folgen.